Frist für die Umsetzung ist der 01.10.2021
Worum dreht es sich bei Redispatch 2.0
Wenn ein Stromnetz an seine Kapazitätsgrenze kommt, werden Kraftwerke gezielt heruntergefahren und andere Kraftwerke steigern dafür ihre Produktion. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der Engpässen entgegen wirkt. Dieser bilanziell neutrale von Netzbetreibern gesteuerte Eingriff nennt sich Redispatch. Redispatch-Maßnahmen dienen also zur Aufrechterhaltung der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Konkret wird hierbei in die Erzeugungsleistung der Anlagen eingegriffen, um eine Überlastung der Stromnetze zu vermeiden. Mit dem neuen Redisptach 2.0 sollen nun auch Verteilernetzbetreiber (VNB) wie KWK-Anlagen und EEG-Anlagen ab 100 kW Leistung zur Vermeidung von Netzengpässen einbezogen werden. Auch Anlagen kleiner 100 kW, die jederzeit durch den Verteilnetzbetreiber fernsteuerbar sind, können mit herangezogen werden.
Neue Meldepflichten gegenüber dem Netzbetreiber
· Meldung und Aktualisierungen von Stammdaten
· Bereitstellung der Prognosen und Fahrpläne
· Benachrichtigung über wartungsbedingte Nichtverfügbarkeit
· Benachrichtigung über Anlagenstörungen spätestens 1h nach Bekanntwerden (Nichtbeanspruchbarkeit)
Die Meldungen erfolgen über die einheitliche Datenplattform Connect+
Die Testversion beginnt am 01.07.2021. Im Vorfeld dazu startet der Aufbau der Kommunikationsverbindung und der Registrierungsprozess.
Frist für die Umsetzung ist der 01.10.2021
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