RED II – NACHHALTIGE BIOMASSE FÜR DEN STROM- UND WÄRMEMARKT

Handlungsbedarf während der Übergangsfrist ab 01.07.2021 für die RED II-Zertifizierung. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung. Bereits im Dezember 2018 ist die „Renewable Energy Directive II“ (RED II) auf europäischer Ebene in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union sind verpflichtet diese Richtlinie bis spätestens 30. Juni 2021 in jeweils nationales Recht umzusetzen. Das Verfahren zur Umsetzung …

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