RED II – NACHHALTIGE BIOMASSE FÜR DEN STROM- UND WÄRMEMARKT

Handlungsbedarf während der Übergangsfrist ab 01.07.2021 für die RED II-Zertifizierung. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Bereits im Dezember 2018 ist die „Renewable Energy Directive II“ (RED II) auf europäischer Ebene in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union sind verpflichtet diese Richtlinie bis spätestens 30. Juni 2021 in jeweils nationales Recht umzusetzen. Das Verfahren zur Umsetzung dieser europäischen Richtlinie in nationales Recht ist derzeit im Gange und der Gesetzentwurf  wird im Bundestag in diversen Debatten und Anhörungen behandelt. 

Eine Umsetzung bis zum 30.06.2021 und auch noch innerhalb dieser Legislaturperiode erscheint mittlerweile als unwahrscheinlich. Voraussichtlich ist mit einer Verabschiedung der Gesetzesvorlage  erst Ende 2021 zu rechnen

Hauptziel auf EU-Ebene ist der Ausbau an Erneuerbaren Energien. Demnach soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch über alle Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr) bis zum Jahr 2030 mindestens 32% betragen (Stand heute: 19 %). Die gesamte Wertschöpfungskette von fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse von der Biomasseerzeugung (z.B. Anbau auf landw. Flächen) bis zu deren Einsatz in Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen (z.B. Biogasanlagen) muss hierbei nachvollziehbar sein.

Die Richtlinie verpflichtet Sie als Erzeuger von Biomasse, Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen, Lieferanten, Verarbeiter und Biomasse-Kraftwerks-Betreiber sich einer Zertifizierung zu unterziehen. Wesentliche Elemente der Zertifizierung sind dabei der Nachweis bestimmter Nachhaltigkeitskriterien und des CO2-Minderungspotenzials.

Die RED II betrifft folgende „Wirtschaftsbeteiligte“:
–       Erzeuger landwirtschaftlicher Biomasse
–       Biogasanlagen ab 2 MW Feuerungswärmeleistung (FWL)
–       Entstehungsbetriebe von Abfall- und Reststoffen
–       Produzenten von Biomasse- Brennstoffen
–       Handel, Logistik und Transport
–       Erzeuger forstwirtschaftlicher Biomasse
–       Biomasse-Kraftwerke ab 20 MW FWL
–       Dienstleister, die mit Strom oder Wärme handeln

Zum jetzigen Zeitpunkt ist u.a. von einer mehrmonatigen Übergangsfrist ab 01.07.2021 für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten auszugehen, damit diese ihrer Zertifizierungspflicht nachkommen können. Die Zertifizierung können Organisationen durchführen, die sich an einem – von der EU anerkannten Zertifizierungsverfahren – SURE-Zertifizierungssystem beteiligen.

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen:

Wir unterstützen Sie mit unserem qualifiziertem Team bei bei der Umsetzung aller erforderlichen Handlungen bis zur erfolgreichen Zertifizierung.

Die Schritte zu Ihrem Zertifikat:
–       Kontaktaufnahme mit der BVGU New Energy GmbH
–       Besprechung der erforderlichen Maßnahmen
–       Angebotserstellung
–       Erstellung der zur Zertifizierung erforderlichen Unterlagen (Handbuch)
–       Registrierung bei SURE (Zertifizierer)
–       Auswahl und Beauftragung einer Zertifizierungsstelle
–       Terminabsprache


– erfolgreiche Audit

Können wir Sie unterstützen? Melden Sie sich bitte per E-mail an: info.berlin@bvgu.eu

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