Für die Herstellung von Biogas und Biomethan gibt es wenige standardisierte Hersteller. Die meisten Biogasanlagen wurden individuell errichtet und verfügen je nach Verwertungsart über die verschiedensten Aufbereitungs- und Produktionsanlagen. Unter anderem kommen Anlagen zum Einsatz, die unter spezielle gesetzliche Verordnungen fallen und bei deren Betrieb besondere Dokumentations-, Schulungs- und Meldepflichten bestehen. Wir unterstützen Sie bei dem Betrieb von Sonderanlagen sowie bei der Erstellung/ Aktualisierung der geforderten Konzepte, Pläne und Betriebstagebüchern von:
- Anlagen nach 12. BImSchV (Störfallanlagen)
- Anlagen nach 42. BImSchV (Kühltürme)
- Trocknungsanlagen
- Abluftreinigungsanlagen chemisch / thermisch