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31.05.2021

Abgabe der Stromsteuerjahresanmeldung (Vordruck 1400) als Versorger und Eigenerzeuger und der Energiesteuerjahresanmeldung u.a. als Lieferer von Erdgas (Vordruck 1103) für das KJ 2020 ggü. dem zuständigen Hauptzollamt.

30.06.2021

Meldung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Energiesteuer– und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV). Abgabe der Erklärung über das Erfassungsportal zur EnSTransV sofern die Höhe der einzelnen Steuerentlastungen jeweils ein Aufkommen von 200.000 € oder mehr je Kalenderjahr erreicht.

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