Aktuelle Fristen

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01. September 2021

Die Frist für die Abgabe von Geboten für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für Biomasseanlage im Jahr 2021 ist Mittwoch, der 1. September 2021. An diesem Tag können Gebote bis 24:00 Uhr bei der Bundesnetzagentur Tulpenfeld 4, 53115 Bonn abgeben werden. Erfolgt der Eingang nach 24:00 Uhr ist eine Teilnahme nicht mehr möglich.

Achten Sie beim Ausfüllen der Formulare auf die Hinweise, um einen Ausschluss aus dem Bieterverfahren zu vermeiden.

Eine Ausschreibung ist ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Förderhöhe wettbewerblich zu ermitteln. Das EEG bietet Biomasse-Neuanlagen und

-Bestandsanlagen mit der Teilnahme an einer Ausschreibung die Möglichkeit, ihren Betrieb wirtschaftlich zu gestalten. Bestandsanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, sollten sich nach 20 Betriebsjahren um eine Anschlussnutzung kümmern.

Neuanlagen ab einer installierten Leistung von 151 kW bis 20 MW müssen, um eine Inanspruchnahme einer Zahlung für Strom zu erhalten, am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Nach Erhalt des Zuschlags gilt ein Zahlungsanspruch für 20 Jahre.

Neu in Betrieb genommene Anlagen mit einer installierten Leistung von 150 kW oder weniger sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen und können nach dem EEG 2021 gefördert werden.

Bestandsanlagen können sich frühestens acht Jahre vor dem gesetzlichem Vergütungsende am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Nach Beendigung der Laufzeit der gesetzlichen EEG-Förderung sollten Sie, um sich die Anschlussförderung einmalig für 10 Jahre zu sichern, an der Ausschreibung teilnehmen. Auch Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung von unter 150 kW können Gebote abgeben. Die maximale Gebotsgröße liegt bei 20 MW.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibung sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) geregelt.

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